Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Leistungsumfang Der Möbelspediteur garantiert eine professionelle Durchführung des Umzugs gemäß gängigen Standards und gegen das vereinbarte Entgelt. Zusatzleistungen oder nachträgliche Auftragserweiterungen durch den Kunden sind kostenpflichtig. Zum Service gehört das sachgerechte Demontieren und Verpacken des Umzugsguts, wobei das Gewicht der Umzugskartons 20 kg nicht überschreiten darf.

§2 Einsatz Dritter Zur Erfüllung des Umzugs kann der Möbelspediteur weitere Frachtführer hinzuziehen.

§3 Trinkgeld Trinkgeld ist nicht mit der Hauptzahlung verrechenbar.

§4 Umzugs- und Lagerkosten Bei Anspruch auf Kostenvergütung gegenüber Dritten muss der Kunde diese anweisen, die Zahlung direkt an den Möbelspediteur zu leisten. Zahlungen sind sofort nach Umzugsabschluss fällig.

§5 Transportsicherung Der Kunde trägt die Verantwortung für die transportsichere Verpackung empfindlicher Geräte. Eine Prüfungspflicht seitens des Möbelspediteurs besteht nicht.

§6 Handwerkervermittlung Für Leistungen dritter Handwerker übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.

§7 Installationsarbeiten Ohne gesonderte Vereinbarung führen unsere Mitarbeiter keine Elektro- oder Installationsarbeiten durch.

§8 Aufrechnung Eine Aufrechnung gegenüber dem Möbelspediteur ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.

§9 Missverständnisse Für Missverständnisse aufgrund nicht schriftlich bestätigter Anweisungen übernimmt der Möbelspediteur keine Verantwortung.

§10 Prüfungspflicht des Kunden Der Kunde muss sicherstellen, dass keine Gegenstände irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen werden. Erkennbare Schäden sind sofort zu dokumentieren.

§11 Zahlungsbedingungen Die Bezahlung erfolgt in bar oder gleichwertigen Zahlungsmitteln unmittelbar nach Inlandsentladung bzw. vor Auslandsverladung. Bei Zahlungsverzug ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut zurückzuhalten oder einzulagern.

§12 Pfandrecht Bei Nichtzahlung darf der Möbelspediteur nach Ankündigung das Pfandrecht ausüben und versteigern.

§13 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Möbelspediteurs ist auf 8,33 Rechnungseinheiten pro Kilogramm oder 620 EUR pro Kubikmeter Umzugsgut begrenzt. Eine Wertdeklaration oder Umzugsgutversicherung kann die Haftung erhöhen.

§14 Schadensmeldung Verlust- oder Schadensansprüche verfallen ohne unverzügliche schriftliche Anzeige nach Entdeckung.

§15 Abwesenheit des Kunden Bei Abwesenheit ist eine Vertretung für die Entgegennahme und Schadensmeldung zu bestimmen.

§16 Leistungserweiterungen Bei unvollständigen oder fehlerhaften Umzugsdetails behält sich der Möbelspediteur vor, zusätzliche Kosten zu berechnen.

§17 Arbeitsbedingungen Kurzpausen der Umzugsmitarbeiter sind inklusive und nicht abzugsfähig.

§18 Haftungsausschluss Die Haftung entfällt für bestimmte Risiken wie unzureichende Verpackung oder natürliche Beschaffenheit des Gutes.

§19 Lagerbedingungen Es gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports.

§20 Lagervertragsdauer Eine Kündigung des Lagervertrages erfordert eine schriftliche Frist von einem Monat.

§21 Mitteilungspflicht Änderungen der Kundenanschrift sind unverzüglich mitzuteilen.

§22 Gerichtsstand Zuständig ist das Gericht am Sitz des beauftragten Möbelspediteurs.

§23 Anwendung deutschen Rechts Für den Vertrag gilt deutsches Recht.